AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erstellung und Bearbeitung von Bildern und Fotos
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erstellung und/oder Bearbeitung von digitalen oder physischen Bildern und Fotos (nachfolgend „Werke“) zwischen JKU Foto Jan Koennig (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dessen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). (2) Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung oder Bearbeitung von Werken nach den Vorgaben des Auftraggebers, wie in der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Angebot festgelegt. (2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größtmöglicher Sorgfalt. (3) Kreative Freiheit und Stil: Der Auftraggeber erkennt an, dass die Werke dem kreativen Stil und der künstlerischen Auffassung des Auftragnehmers entsprechen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung Änderungen, gelten diese als Zusatzleistung und werden separat nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. (2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung (z.B. per E-Mail) durch den Auftragnehmer oder durch die Annahme eines verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien (z.B. Originalbilder, Briefings) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. (2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über alle Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) an den überlassenen Materialien verfügt und diese zur vertragsgemäßen Nutzung durch den Auftragnehmer berechtigt sind. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. (2) Sofern nicht anders vereinbart, ist 50% der Gesamtsumme als Anzahlung bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist fällig vor Übergabe der finalen Bilddateien. (3) Bei Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss ist der Auftragnehmer berechtigt, die geleistete Anzahlung einzubehalten.
§ 6 Abnahme und Gewährleistung
(1) Nach Fertigstellung legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Werke zur Abnahme vor (z.B. in Form von Online-Vorschaubildern). (2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Werke ausdrücklich schriftlich bestätigt oder wenn er nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Übergabe der Vorschau schriftlich begründete Mängel rügt. (3) Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Nachbesserung von Mängeln. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung der Vergütung.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Das Urheberrecht an den Werken verbleibt beim Auftragnehmer. (2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die einfachen (nicht-ausschließlichen) Nutzungsrechte an den übergebenen Werken für den im Vertrag festgelegten Zweck ein. (3) Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, die Vervielfältigung über das vereinbarte Maß hinaus oder die Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. (2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
§ 9 Ausschluss des Widerrufsrechts (Kein Rückgaberecht)
(1) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge wird gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die vertragsgegenständlichen Werke nach den spezifischen Wünschen des Auftraggebers erstellt oder bearbeitet werden und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (individuelle Anfertigung). (2) Eine Rückgabe der erstellten oder bearbeiteten Werke und die Erstattung der Vergütung sind daher ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Uelzen, den 10.10.2025, JKU Foto Jan Koennig
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erstellung und/oder Bearbeitung von digitalen oder physischen Bildern und Fotos (nachfolgend „Werke“) zwischen JKU Foto Jan Koennig (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dessen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). (2) Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung oder Bearbeitung von Werken nach den Vorgaben des Auftraggebers, wie in der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Angebot festgelegt. (2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größtmöglicher Sorgfalt. (3) Kreative Freiheit und Stil: Der Auftraggeber erkennt an, dass die Werke dem kreativen Stil und der künstlerischen Auffassung des Auftragnehmers entsprechen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung Änderungen, gelten diese als Zusatzleistung und werden separat nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. (2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung (z.B. per E-Mail) durch den Auftragnehmer oder durch die Annahme eines verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien (z.B. Originalbilder, Briefings) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. (2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über alle Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) an den überlassenen Materialien verfügt und diese zur vertragsgemäßen Nutzung durch den Auftragnehmer berechtigt sind. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. (2) Sofern nicht anders vereinbart, ist 50% der Gesamtsumme als Anzahlung bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist fällig vor Übergabe der finalen Bilddateien. (3) Bei Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss ist der Auftragnehmer berechtigt, die geleistete Anzahlung einzubehalten.
§ 6 Abnahme und Gewährleistung
(1) Nach Fertigstellung legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Werke zur Abnahme vor (z.B. in Form von Online-Vorschaubildern). (2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Werke ausdrücklich schriftlich bestätigt oder wenn er nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Übergabe der Vorschau schriftlich begründete Mängel rügt. (3) Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Nachbesserung von Mängeln. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung der Vergütung.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Das Urheberrecht an den Werken verbleibt beim Auftragnehmer. (2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die einfachen (nicht-ausschließlichen) Nutzungsrechte an den übergebenen Werken für den im Vertrag festgelegten Zweck ein. (3) Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, die Vervielfältigung über das vereinbarte Maß hinaus oder die Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. (2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
§ 9 Ausschluss des Widerrufsrechts (Kein Rückgaberecht)
(1) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge wird gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die vertragsgegenständlichen Werke nach den spezifischen Wünschen des Auftraggebers erstellt oder bearbeitet werden und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (individuelle Anfertigung). (2) Eine Rückgabe der erstellten oder bearbeiteten Werke und die Erstattung der Vergütung sind daher ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Uelzen, den 10.10.2025, JKU Foto Jan Koennig